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o. J. o. T. o. O.

(1288 - 1290.)

Heinrich, Herzog von Schlesien, Krakau und Sendomir, übergiebt den Gebrüdern Jescho und Hysinbold die Stadt in Magno Sale (Wieliczka) zur Aussetzung nach fränkischem Rechte, ihnen selbst ratione locationis gewährend 4 grosse Hufen frei zur Viehweide, neben dem sonstigen Grund und Boden der Stadt, Fleisch-, Brot- und Schuhbänke, und Badstuben, soviel sie nach dem Bedürfnisse errichten können, den dritten Pfennig vom Gerichte und den sechsten Hof in der Stadt, auch das Schlachthaus. Auch sollen, wenn ein Dorf im Umkreise einer halben Meile nach deutschem Rechte ausgesetzt werden soll, jene Gebrüder das Vorrecht dazu haben. Endlich soll auch Niemand in jener Stadt Fleisch-, Brot-, Schuhbänke oder Badestuben anlegen dürfen, ohne die Zustimmung jener Gebrüder. Die Einwohner von W. werden von allen Lasten des polnischen Rechts befreit.

O. Z.


Aus einer Bestätigung Herzogs Premysls vom 25. Juli 1290 abgedruckt im cod. dipl. Vieliciensis (Lemberg 1872) p. 1.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.